Standsicherheitsprüfungen von Lichtmasten

Gemäss der ESTI Weisung Nr. 244 sind Beleuchtungsanlagen einer periodischen Kontrolle zu unterziehen. Dies beinhaltet im Bereich der Anlagen eine Überprüfung auf sicherheitsmindernde Veränderungen. Letztere können sowohl im sichtbaren wie auch im nichtsichtbaren Bereich der Lichtmasten sein. 

Der sichtbare Mastbereich wird auf mechanische Schädigungen oder sonstige Auffälligkeiten überprüft, wie Pflanzenbewuchs und bei der Auslegung nicht berücksichtigte Windlasten aufgrund nachträglich montierter Strassenschilder, Wegweiser, Spiegel oder schwererer Beleuchtungskörper, welche die Standsicherheit reduzieren können. 

Langjährige Erfahrungen haben gezeigt, dass der durch Korrosion am meisten gefährdete Bereich in der Nähe oder direkt unterhalb des Erdeintritts liegt.

Diese Bereiche werden unter Einsatz von Ultraschallwellen überprüft, welche sich entlang des Mastrohres ausbreiten und korrosionsbedingten Wandabtrag detektieren können.

Diese Prüfung ist absolut zerstörungsfrei und ohne äussere Krafteinwirkung auf den Masten.